Das Recht des Wohnungseigentümers befasst sich mit dem Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber dem Verwalter.

Meine Beratung umfasst die

  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Hausgeldabrechnungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Sanierungsvorhaben