Das Recht des Wohnungseigentümers befasst sich mit dem Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber dem Verwalter.
Meine Beratung umfasst die
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Hausgeldabrechnungen
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Sanierungsvorhaben